Signaturprüfung
Die geltende Rechtslage (§14 Abs. 3 UStG) schreibt vor, dass elektronisch übermittelte Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein müssen. Der Empfänger einer elektronisch übermittelten Rechnung muss vor dem Vorsteuerabzug die Signatur der Rechnung kontrollieren. Eine Anleitung zur Überprüfung der elektronischen Signatur und zum Einrichten des Signaturzertifikats im Adobe Reader (Version 8.0) haben wir als PDF-Datei für Sie vorbereitet:
Überprüfen der qualifizierten elektronischen Signatur
und Einrichtung des Adobe Reader (Version 8.0)
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